Gesetzlich Versicherte haben nach § 12 Sozialgesetzbuch V nur Anspruch auf Leistungen, die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder wirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die (gesetzlichen) Krankenkassen nicht bewilligen“ (Bundesgesundheitsministerium).
So dürfen eine 3D-Simulation, ästhetisch motivierte Verbesserungen, minimalinvasive OP-Techniken, Funktionsdiagnostik, aufwändige DVT-Diagnostik und -planung etc. keine Berücksichtigung finden.
Wir möchten all unseren Patienten - unabhängig von ihrem Versichertenstatus - die bestmögliche Behandlung unter funktionellen UND ästhetischen Aspekten ermöglichen. Der Eigenanteil einer solchen Behandlung ist von den individuellen Bedürfnissen unserer Patienten und der Komplexität des Falls abhängig und bedarf eines persönlichen Beratungsgesprächs. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin mit uns unter 06172 -17 10 60 oder 0163 - 455 787 0.
Wenn Sie kein Privatpatient sind und wenn Sie keine Zusatzversicherung für belegärztliche Behandlung haben, so sollten Sie mit min. 5.000€ Eigenanteil rechnen.
Ästhetik und Funktion sind gleichermaßen wichtig. Wenn man nur einen Kiefer verlagert, gibt es häufig nur funktionelle wie ästhetische Kompromissergebnisse. Die bimaxilläre Umstellung verspricht oft schönere und stabilere Ergebnisse bei gleichzeitiger funktioneller Optimierung für Nasenatmung, Zungenfunktion etc. Daher führen wir eine aufwändige 3 D-Planung durch, um das bestmögliche Ergebnis mit dem geringsten Aufwand zu erzielen.
Zahn- und Kieferfehlstellungen führen zu Gelenküberlastungen, die auf Grund der anatomischen und funktionellen Zusammenhänge derartige Problem erklären.
In der Regel 1-2 Stunden. Wenn zusätzlich das Kinn korrigiert werden soll, dann kann es auch einmal länger als 2 Stunden dauern. Wir informieren Sie hierzu aber nochmals ausführlich in einem Vorgespräch.
Sie können zu jeder Zeit essen, trinken, Zähne putzen. Wenn Sie die Klinik verlassen, dürfen Sie bereits weiche Kost wie Tortellini, Lasagne und Gnocchi essen.
Der Klinikaufenthalt beträgt 3 Tage, die Arbeitsunfähigkeit je nach beruflicher Belastung 2-3 Wochen.